Untertitel können fest ins Bild gerendert oder als separate zeitgesteuerte Datei geliefert werden. Beide Wege haben unterschiedliche Folgen. Eingebrannter Text ist Teil der Videopixel; eine separate Datei wird vom Player dargestellt. Die Entscheidung betrifft deshalb nicht nur den Export, sondern auch Sprachauswahl, Lesbarkeit und spätere Änderungen.
Wann eingebrannter Text sinnvoll ist
Eine feste Einblendung stellt sicher, dass der Text in jeder normalen Wiedergabe dieser Datei sichtbar bleibt. Das kann für eine stumm betrachtete Fassung oder einen Einsatz ohne brauchbare Untertitelfunktion sinnvoll sein. Position, Schrift und Hintergrund werden bereits bei der Gestaltung festgelegt.
Der Nachteil ist die fehlende Umschaltbarkeit. Zuschauer können diese Texte nicht einfach ausblenden oder eine andere Sprache wählen. Eine Korrektur erfordert einen neuen Videoexport. Wird später erneut beschnitten, können Untertitel am Rand abgeschnitten werden. Prüfe daher jede Ausgabegröße mit der tatsächlich eingebrannten Fassung.
Bewahre zusätzlich eine saubere Videofassung ohne eingebrannten Text auf, wenn spätere Varianten vorgesehen sind. So lässt sich eine andere Sprache oder Gestaltung aus einer geeigneten Quelle erstellen. Versuche nicht, alte Untertitel durch einen neuen Balken zu überdecken, wenn eine saubere Ausgangsfassung verfügbar ist.
Was eine separate Datei braucht
Eine Untertiteldatei enthält Text und Zeitangaben in einem unterstützten Format. SRT wird von vielen Arbeitsabläufen verwendet; WebVTT ist für zeitgesteuerte Textspuren im Web gebräuchlich. Welche Formate und Gestaltungsinformationen tatsächlich unterstützt werden, entscheidet der Zielplayer oder Dienst. Eine korrekte Datei kann dort trotzdem anders aussehen als im Schnittprogramm.
Liefere eindeutige Sprach- und Versionskennungen, beispielsweise passend zur Videodatei mit einem Sprachkürzel. Lege fest, zu welcher exakten Schnittfassung die Zeitangaben gehören. Wenn ein Vorspann entfernt oder eine Pause gekürzt wird, kann die bisherige Datei ab dieser Stelle falsch liegen, obwohl der Text unverändert ist.
Achte auf Zeichenkodierung und Sonderzeichen. Umlaute, Anführungszeichen und Namen sollten im Zielsystem geprüft werden. Ein Texteditor kann die Datei lesbar anzeigen, während ein falsch eingestellter Import Zeichen beschädigt. Kontrolliere auch leere Einträge, überlappende Zeitbereiche und das Ende der letzten Einblendung.
Ein konkreter Übergabetest
Stelle dir einen dreiminütigen Film mit deutscher und englischer Untertitelspur vor. Lege zuerst fest, ob beide Sprachen denselben Schnitt verwenden. Importiere dann jede Datei separat in den vorgesehenen Player und wähle sie bewusst aus. Prüfe die ersten Sätze, einen Abschnitt in der Mitte und die letzten Einblendungen.
Spiele anschließend die gesamte gewählte Spur durch. Stichproben finden grobe Verschiebungen, aber keinen einzelnen falsch gesetzten Namen oder eine lokale Zeitüberschneidung. Prüfe besonders Sprecherwechsel, Geräuschhinweise und Einblendungen über bereits vorhandenem Bildtext. Eine gute Datei braucht inhaltliche und zeitliche Kontrolle.
Schalte Untertitel aus und wieder ein, wenn der Player das erlaubt. Prüfe die angezeigten Sprachnamen und ob eine voreingestellte Spur unbeabsichtigt doppelt erscheint. Wenn bereits Text eingebrannt ist und zusätzlich eine Datei aktiviert wird, können zwei Untertitelversionen gleichzeitig sichtbar sein.
Die Übergabe dokumentieren
Schreibe knapp auf, welche Dateien zusammengehören, welche Sprachen enthalten sind und ob eine Fassung eingebrannten Text besitzt. Eine Benennung wie „mit Untertiteln“ allein sagt nicht, ob diese auswählbar sind. Der Empfänger sollte das ohne Öffnen mehrerer Dateien erkennen können.
Behalte den bearbeitbaren Text und die dazugehörige freigegebene Schnittversion. Änderungen an Namen oder Terminologie lassen sich dann kontrolliert übernehmen. Wenn eine neue Videofassung entsteht, behandle die Untertitelprüfung als Teil dieser Änderung. Die Dateiendung bestätigt das Format, aber nicht, dass Inhalt und Timing zur aktuellen Veröffentlichung passen.